Wir helfen Ihnen, erhebliche Fördermittel zu bekommen.
Die meisten oxytec Anlagen sind förderfähig.
Auf Wunsch binden wir zertifizierte Förder- und Energieberater ein und steuern den gesamten Antragsprozess für Sie.
Förderungen zwischen 20% und max. 40% sind häufig zu erreichen.
Wir identifizieren passende Programme (Bund/Land/EU), erstellen die Antragslogik und begleiten Nachweise bis zur Auszahlung.
Voraussetzungen
- Förderfähige Aspekte des Projektes
- Das geeignete Förderprogramm (Bund, Land, EU)
- Technische Unterlagen und Nachweise
- Unabhängige zertifizierte Berater beantragen die Förderung
Kommt für Ihr Projekt eine Förderung in Frage?
Das klären wir gerne mit Ihnen in einem kurzen Gespräch.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt scheinen, starten wir auf Wunsch eine Plausibilitätsprüfung beim BAFA.
Dafür sind nur wenige Angaben erforderlich.
Sie gehen keine weitergehenden Verpflichtungen ein und können schnell auf stabiler Grundlage planen.
Förderprozess kurz erklärt – in 60 Sekunden
Wie geht es los?
Wichtig: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Wir beginnen mit einer unverbindlichen Plausibilitätsprüfung bei der Förderstelle. Sie gehen dabei weder eine Investitionszusage noch eine rechtliche Verpflichtung ein.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag wird grundsätzlich bei der BAFA eingereicht – unabhängig davon, ob Sie später eine KfW-Finanzierung nutzen oder eigenfinanziert umsetzen.
Bin ich an eine bestimmte Finanzierung oder Berater gebunden?
Nein. Sie entscheiden frei über Finanzierung, Kreditinstitut und Experten. Wir koordinieren auf Wunsch – ohne Bindung.
Muss ich mich selbst um Förderberater kümmern?
Nein. In vielen Fällen erfolgt die Antragstellung über qualifizierte Dritte. Wir organisieren und steuern diesen Prozess für Sie.
Wann darf ich starten?
Erst nach Antrag bzw. Freigabe. Bestellungen oder Beauftragungen vorab können den Förderanspruch gefährden. Wir führen Sie sicher durch die Reihenfolge.
Was bekomme ich konkret?
Eine strukturierte Förderstrategie, technisch saubere Unterlagen, koordinierte Antragstellung und Begleitung bis Auszahlung – mit einem zentralen Ansprechpartner.
Jetzt beraten lassen:
Welche Luftreinigungsmaßnahmen werden gefördert?
Es kommt immer darauf an, für Ihre geplante Maßnahme das passende Programm zu finden. Förderfähig können sein:
Reinigung von Industrieabluft
- Emissionsminderung (Gerüche, VOC, Aerosole, Stäube)
- Prozess- & Energieoptimierung (Druckverlust, Ventilatoren, Wärmerückgewinnung)
- Anlagenmodernisierung / Ersatz ineffizienter Bestandsanlagen
Reinigung und Optimierung der Lüftung von Gastronomieküchen
- Geruchsminderung & Aerosolabscheidung (UV- und Plasmaanlagen)
- Maßnahmen zur Einhaltung lokaler Auflagen / Nachbarschaftsschutz (UV- und Plasmaanlagen)
- Energieeffizienz durch optimierte Luftführung / WRG (Lüftungsdecken, Demand Ventilation)
Raumlufttechnik
- Energieoptimierung durch Verringerung von Luftwechseln
- Luftqualität in Produktions-/Arbeitsbereichen
- Filtersysteme, UV-/Plasma-/Adsorptions-/Wäscherlösungen (je nach Anwendung)
- Monitoring / Sensorik / Energiemanagement als Projektergänzung
Welche Förderprogramme gibt es?
Bundesprogramme
- BAFA: Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 4 (Optimierung von Anlagen & Prozessen – technologieoffen, mit Effizienznachweis/THG-Einsparung je nach Variante). (BAFA)
- KfW: Umweltprogramm (Kredit 240/241) – Finanzierung von Umwelt-/Klimaschutzinvestitionen (zinsgünstiger Kredit; Details im aktuellen Merkblatt). (KfW)
Je nach Projekt kann die Förderung als Zuschuss (z. B. programmabhängig über BAFA) oder als zinsgünstiger Kredit(z. B. KfW) strukturiert werden – oft entscheidet die Projektlogik (Energie-/Ressourceneffizienz, Emissionsminderung, Ersatzinvestition, Mess-/Nachweiskonzept).
Länderförderung – häufig über EFRE-Programme und Landesbanken
Wir prüfen Bundesland-spezifische Programme (z. B. EFRE-Aufrufe / Ressourceneffizienz / Umwelttechnik). In NRW läuft(e) z. B. Ressource.NRW 2025–2026mit Antragstellung über das EFRE-Portal. (efa.nrw)
EFRE ist je Bundesland eigen: z. B. EFRE Baden-Württemberg 2021–2027 als Rahmen. (efre-bw.de)
EU-Mittel – besonders bei Innovation, Pilotierung, Skalierung
EU-Förderung ist meist kein ‚Kaufzuschuss‘ für Standardanlagen, sondern passt besonders gut zu Pilotprojekten, Demonstratoren, neuen Verfahren oder übertragbaren Best-Practice-Lösungen.
LIFE Programme (CINEA): Calls/Proposals im Bereich Umwelt & Klima, u. a. Luftqualität/Umweltprojekte – geeignet, wenn Projektcharakter/Innovation und Konsortialfähigkeit gegeben sind. (cinea.ec.europa.eu)
So werden Mittel beantragt
- Förderziel klären: Emissionsminderung? Energie-/Ressourceneffizienz? Compliance?
- Projekt abgrenzen: Bestandsanlage vs. Neuinstallation, Standorte, Zeitplan, CapEx/OpEx
- Programm-Matching: Zuschuss vs. Kredit, beihilferechtliche Logik, Kombinierbarkeit
- Technische Unterlagen: Anlagenbeschreibung, Datenblätter, Auslegung, Mess-/Nachweisplan
- Wirtschaftlichkeit & Nachweise: Einspar-/Wirkungslogik (je Programm), Angebote, Kostenplan
- Antragstellung: fristgerecht, vollständig, formal korrekt
- Abruf & Verwendungsnachweis: Rechnungen/Belege, Inbetriebnahme, Nachweis der Zielerreichung → Auszahlung
Wichtiger Hinweis:
In vielen Programmen gilt:
- Der Antrag muss vor dem Start des Vorhabens gestellt werden.
- Keine Bestellung/Beauftragung/Umsetzung vor Bewilligung bzw. vor zulässigem Maßnahmenbeginn.
- Die Details richten sich nach dem konkreten Programm.
Wir organisieren den Förderantrag für Sie.
In den meisten Programmen darf oder muss die Antragstellung über qualifizierte Dritte erfolgen – etwa über Energieberater, Fördermittelberater oder zugelassene Projektpartner.
Wir übernehmen nicht nur die technische Projektaufbereitung, sondern organisieren auf Wunsch auch die komplette Beantragung über erfahrene externe Spezialisten.
Wir übernehmen:
- Auswahl geeigneter Förder- oder Energieberater
- Abstimmung der technischen Inhalte (Anlagenauslegung, Wirkprinzip, Einsparlogik)
- Koordination aller Beteiligten (Sie ↔ Berater ↔ Förderstelle ↔ wir)
- Strukturierung von Angeboten, Kostenplänen und Projektbeschreibung
- Begleitung bis Bewilligung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner – statt mehrere Schnittstellen.
Unverbindliche Plausibilitätsprüfung vor dem eigentlichen Förderantrag
Bevor ein formaler Förderantrag gestellt wird, veranlassen wir zunächst eine Plausibilitätsprüfung bei der zuständigen Förderstelle.
In diesem Schritt wird von der zuständigen Stelle geprüft, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist – ohne dass Sie bereits rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen eingehen.
- keine Bestellung oder Investitionszusage erforderlich
- keine vertragliche Bindung an die Maßnahme
- keine Verpflichtung gegenüber der Förderstelle
- Ergebnis: realistische Einschätzung der Förderchancen
Bevor Sie viel Zeit und Geld intensivieren, bekommen Sie Klarheit. Erst wenn diese Vorprüfung positiv ausfällt, entscheiden Sie in Ruhe über die weitere Umsetzung.
In 48 Stunden zur Förderung
Erfahren Sie kurzfristig, ob eine Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt.
Sie erhalten einen Programmvorschlag, ggf. mehrere Optionen, erforderliche Nachweise, empfohlene Struktur (Zuschuss/Kredit)
Für die Vorprüfung brauchen wir:
- Ziel: Emissionen / Energie / Compliance / Nachbarschaft
- Umsatzgrößenordnung des Unternehmens
- Unabhängiges/verbundenes/Partnerunternehmen
- Branche (Industrie, Gastronomie, Lüftung)
- Bundesland und Standort
- Maßnahme: Neu, Ersatz, Erweiterung
- Investitionsrahmen
- Zeitplan: ab wann?
- Kontaktdaten
FAQ – häufige Fragen
Für industrielle Abluftreinigung kommen typischerweise Programme in Frage, die auf:
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Prozessoptimierung
- Emissionsminderung
- Anlagenmodernisierung
abzielen – häufig auf Bundesebene (BAFA), ergänzt durch Landesprogramme oder EFRE-Mittel. Bei innovativen Projekten sind auch EU-Programme möglich.
Entscheidend ist immer das konkrete Vorhaben.
Deshalb starten wir mit einer Plausibilitätsprüfung und entwickeln daraus eine passende Förderstrategie.
Nein. Der Einstieg erfolgt über eine Plausibilitätsprüfung bei der zuständigen Förderstelle. Dabei wird lediglich geprüft, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist.
Sie gehen in diesem Stadium weder eine Investitionszusage noch eine rechtliche Verpflichtung ein. Erst nach positiver Rückmeldung entscheiden Sie, ob Sie den formalen Antrag stellen und das Projekt umsetzen möchten.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
Geruchsminderungsanlagen in der Gastronomie können förderfähig sein, wenn sie Teil einer Maßnahme zur Emissionsminderung, Energie- bzw. Ressourceneffizienz oder technischen Modernisierung sind.
Entscheidend ist nicht die Branche allein, sondern die Projektlogik:
Zum Beispiel, ob durch die Anlage nachweislich Emissionen reduziert, Prozesse optimiert oder bestehende ineffiziente Technik ersetzt wird.
Wir prüfen im Rahmen der Plausibilitätsbewertung, ob Ihr konkretes Vorhaben grundsätzlich in relevante Programme passt, und strukturieren die Maßnahme entsprechend.
Als Vorhabensbeginn gilt in der Regel jede verbindliche Handlung, die auf die Umsetzung abzielt – etwa:
- Unterzeichnung von Liefer- oder Montageverträgen
- verbindliche Bestellungen
- Beauftragung von Gewerken
- Beginn von Bau- oder Installationsarbeiten
Ab diesem Zeitpunkt ist eine Förderung meist ausgeschlossen.
Deshalb ist dieser Punkt kritisch:
Wird zu früh beauftragt oder bestellt, kann der komplette Förderanspruch entfallen.
Unser Prozess ist darauf ausgelegt, genau das zu vermeiden:
Wir starten mit einer unverbindlichen Plausibilitätsprüfung und leiten erst danach – bei positiver Rückmeldung – den formalen Antrag ein.
Das hängt vom Projekt und Ihrer Finanzierungsstrategie ab.
Zuschüsse reduzieren direkt die Investitionskosten.
Kredite (z. B. über KfW) bieten zinsgünstige Finanzierung mit längeren Laufzeiten.
Beides kann – je nach Programm – auch kombiniert werden. Wichtig:
Der Zuschussprozess (BAFA) ist bei uns vollständig unabhängig von der späteren Finanzierung.
Sie können:
- eigenfinanziert investieren
- über Ihre Hausbank finanzieren
- KfW-Mittel nutzen
- oder eine Mischform wählen
Wir beraten zur Förderlogik – die Finanzierungsentscheidung bleibt jederzeit bei Ihnen.
Teilweise ja – aber nicht beliebig.
Ob Programme kombinierbar sind, hängt von:
- dem konkreten Fördertopf
- beihilferechtlichen Vorgaben
- Förderquoten
- und dem Projektumfang
ab.
In vielen Fällen ist entweder Bundes- oder Landesförderung sinnvoller.
Wir prüfen für Sie, welche Variante die beste Förderwirkung erzielt und vermeiden unzulässige Doppelförderungen.
Je nach Programm und Maßnahme werden u. a. benötigt:
- technische Anlagenbeschreibung
- Wirkprinzip der Luftreinigung
- Angebote und Kostenaufstellung
- Projektbeschreibung
- ggf. Einspar- oder Wirkungslogik (Energie, Ressourcen oder Emissionen)
- Mess- oder Nachweiskonzept
- nach Umsetzung: Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokolle, Fotodokumentation
- Wir koordinieren diese Inhalte mit allen Beteiligten und sorgen dafür, dass sie förderkonform aufbereitet werden.
Das variiert je nach Programm und Auslastung der Förderstellen.
Typisch sind:
- Plausibilitätsprüfung: wenige Wochen
- formale Bewilligung: häufig mehrere Wochen bis wenige Monate
Wichtig:
Die Dauer hängt stark von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Sauber vorbereitete Anträge verkürzen den Prozess deutlich – genau darauf ist unser Vorgehen ausgelegt.
Je nach Programm können unter anderem förderfähig sein:
- die Luftreinigungsanlage selbst
- Montage und Installation
- notwendige Nebenarbeiten
- Planungsleistungen
- Mess- und Nachweistechnik
- Inbetriebnahme
Nicht jede Position ist automatisch förderfähig – entscheidend ist die jeweilige Förderrichtlinie.
Wir strukturieren Angebote und Projektkosten so, dass förderfähige Bestandteile klar ausgewiesen sind.
Änderungen sind grundsätzlich möglich – müssen aber gemeldet und freigegeben werden.
Das betrifft z. B.:
- technische Anpassungen
- Leistungsänderungen
- Kostenverschiebungen
- Zeitplanänderungen
Wichtig ist, dass solche Änderungen vor Umsetzung mit der Förderstelle abgestimmt werden.
Wir begleiten diese Anpassungen und sorgen dafür, dass die Förderfähigkeit erhalten bleibt.
Nach Umsetzung der Maßnahme erfolgt:
- Einreichung der Rechnungen und Belege
- Nachweis der Inbetriebnahme
- ggf. technische Bestätigung oder Messdaten
- formaler Verwendungsnachweis
- anschließend Auszahlung der Fördermittel
Wir unterstützen bei Struktur, Zusammenstellung und Einreichung dieser Unterlagen, damit der Abruf reibungslos erfolgt.